1. Vertragsabschluss
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und anderen Leistungen (nachfolgend „Vertrag“) zwischen Action Super Abrasive SA (nachfolgend „ASA“) und dem Kunden. Änderungen, Ergänzungen oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich wenn ASA diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Die vorliegenden AGB haben gegenüber jeglichen Bedingungen des Kunden Vorrang.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die Verträge zwischen ASA und dem Kunden werden ausschliesslich mit dem Versand der Auftragsbestätigung seitens ASA abgeschlossen.
2. Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung von ASA genannten Preise.
Alle Preise verstehen sich netto, Steuern und andere Abgaben, Gebühren und Zöllen irgendwelcher Art, ausgeschlossen. Diese gehen zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Fracht-, Versicherungs-, Ausfuhr- Einfuhr-, Bewilligung- und Beurkundungskosten, sowie Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Lieferbedingungen
Es gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Mit Lieferfrist ist das Datum des Versandes gemeint.
ASA behält sich vor, die Lieferbedingungen und -fristen in angemessener Weise neu zu bestimmen, wenn Angaben, die der Kunde ASA zu übermitteln hat dieser nicht rechtzeitig zugehen oder wenn Hindernisse bei ASA oder einem ihrer Lieferanten eintreten.
ASA behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ASA aufgrund von Hindernissen, die bei ihr oder bei einem ihrer Lieferanten auftreten, nicht mehr in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.
ASA schliesst eine Haftung für verspätete Lieferungen ausdrücklich aus. Unter anderem sind Schadenersatz- und Minderungsansprüche ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; Fälle von grober Fahrlässigkeit sind vorbehalten.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport und Versicherung
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe des Produktes am Transporteur in den Räumlichkeiten von ASA über.
Der Kunde definiert die Transport- bzw. Versandmodalitäten und gibt ASA die nötigen Angaben mit der Bestellung bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet ASA über allfällige Besonderheiten bezüglich der Ein- oder Ausfuhrbestimmungen, sowie des Transportes zu informieren.
ASA haftet nicht für den Transport. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.
5. Abnahme und Prüfung der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferung innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und ASA eventuelle Mängel bekannt zu geben. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als abgenommen.
Mängel irgendwelcher Art gewähren dem Kunden keine zu Ziff. 6 unten zusätzliche Rechte.
6. Gewährleistung, Haftung und Lagerung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr.
ASA behält sich das Recht vor, im Falle von Mängeln, einseitig zu bestimmen, ob das fragliche Produkt ersetzt oder repariert wird. Der Kunde hat keinen Minderungsanspruch, auch nicht bezüglich anderer Bestellungen.
Alle anderen Ansprüche irgendwelcher Art sind explizit ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für unmittelbare mittelbare oder Folgeschäden, wie auch für Produktionsverlust und entgangener Gewinn
ASA haftet unter anderem nicht für:
- Mängel, die auf ungenaue Angaben seitens des Kunden zurückzuführen sind;
- Mängel auf Produkte, die vom Kunden geändert oder in unsachgemässer Weise verarbeitet oder verwendet worden sind;
- Mängel, die auf eine unsachgemässe oder die Weisungen von ASA nicht einhaltende Lagerung zurückzuführen sind.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen des Kunden sind entsprechend der in den Rechnungen von ASA genannten Frist zahlbar und fällig.
ASA behält sich das Recht vor, für den Fall in dem der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, die Erfüllung sämtlicher ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu sistieren und vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt im Fall der Eröffnung über den Kunden eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Nachlass- oder Konkursverfahrens sowie aller anderen Arten von Zwangsvollstreckungen.
Alle Forderungen von ASA gegenüber dem Kunden werden fällig wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, sowie im Zeitpunkt der Eröffnung über den Kunden eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Nachlass- oder Konkursverfahrens sowie aller anderen Arten von Zwangsvollstreckungen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht (OR) unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Neuenburg, Schweiz.
Cornaux, 1. Mai 2006